
energieberatung
Dieses Beratungsinstrument im BAFA-Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW) zeigt Möglichkeiten der energetischen Gebäudesanierung. Es ist nicht für den iSFP-Bonus im BEG zugelassen.
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument im BAFA-Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude (EBW), das übersichtlich die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen Schritt für Schritt zeigt. In der BEG kann damit ein iSFP-Bonus von 5 Prozent für Sanierungen beantragt werden.
Zuschuss- und Kreditvariante möglich.
Zuschuss- und Kreditvariante möglich.
Baubegleitung – Zuschuss (BAFA / KFW), Steuer §35, LCA Bilanzierung gemäß QNG
Dazu gehören auch Leistungen wie Wärmebrückenberechnung, Heizlastberechnung, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftungskonzept
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Dazu gehören Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei Ausschreibung und Angebotsauswertung, Kontrolle der Bauausführung – die Baubegleitung wird oft auch zu 50 Prozent gefördert.
inkl. Fördermittelbeantragung
nach Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH
BAFA, KFW, regionale und landesweite Förderprogramme
architektur
a) Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
b) Ortsbesichtigung
c) Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
d) Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
e) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
c) Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
e) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
f) Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
g) Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen 1,00%
h) Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufs
i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab 1:100, z.B. bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
b) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
c) Objektbeschreibung
d) Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
e) Kostenberechnung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
f) Fortschreiben des Terminplans
g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
b) Einreichen der Vorlagen
c) Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen